Verwaltung

 

Vermessungsangelegenheiten, Grundteilungen

In diesen Bereich fallen Grundteilungen und Grundzusammenlegungen.

Teilung von Grundstücken:

Gemäß § 45 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 dürfen grundbücherliche Teilungen von Grundstücken grundsätzlich nur mit Bewilligung der Gemeinde erfolgen. Dem Antrag auf Bewilligung ist ein Plan im Maßstab der Katastralmappe anzuschließen.


Bauberatung, Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne, Raumordnung, Ortsplanung, Hochbauten, Baurechtsfragen, Brandschutz, Förderungen im Baubereich, Baupolizei, Wohnbaustatistik, Wohnobjekte, Bauabgabe, Feuerungsanlagen, Hausnummernpläne.


In diesen Bereich fallen kostenlose Auskünfte in Bauangelegenheiten, Flächenwidmungs- und Bebauungsplanauskünfte.

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.