Bauamt - Rohbaubeschau
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Rohbaubeschau
Stmk. BauG § 37
Bei bewilligungspflichtigen Vorhaben bzw. bei Kleinhäusern ist der Behörde die Fertigstellung des Rohbaues nach Möglichkeit mit gleichzeitiger Bestätigung der konsensgemäßen Ausführung durch den Bauführer schriftlich anzuzeigen. Wird die Bestätigung durch den Bauführer nicht angeschlossen, muß die Behörde eine Rohbaubeschau auf Kosten des Bauherren durchführen.
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Schriftliches Ansuchen (Formular im Bauamt erhältlich).
Kosten und Gebühren:
Ansuchen: € 14,30
Die weiteren Kosten für eine event. Kommission und Sachverständigengebühr hängen vom Umfang des Bauvorhabens ab.