Verwaltung

 

Vermessungsangelegenheiten, Grundteilungen

In diesen Bereich fallen Grundteilungen und Grundzusammenlegungen.

Teilung von Grundstücken:

Gemäß § 45 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 dürfen grundbücherliche Teilungen von Grundstücken grundsätzlich nur mit Bewilligung der Gemeinde erfolgen. Dem Antrag auf Bewilligung ist ein Plan im Maßstab der Katastralmappe anzuschließen.


Bauberatung, Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne, Raumordnung, Ortsplanung, Hochbauten, Baurechtsfragen, Brandschutz, Förderungen im Baubereich, Baupolizei, Wohnbaustatistik, Wohnobjekte, Bauabgabe, Feuerungsanlagen, Hausnummernpläne.


In diesen Bereich fallen kostenlose Auskünfte in Bauangelegenheiten, Flächenwidmungs- und Bebauungsplanauskünfte.