Verwaltung

 

Hunde

Hundeabgabe

Die Gemeinden sind aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften ermächtigt bzw. verpflichtet, für das Halten von Hunden eine Abgabe einzuheben. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bärnbach, die einen oder mehrere Hunde halten, sind daher verpflichtet, diese bei der Stadtgemeinde anzumelden und eine Hundeabgabe zu entrichten. 
 

Hundean- und abmeldung

Der Erwerb eines Hundes muss innerhalb von 4 Wochen in der Stadtgemeinde Bärnbach gemeldet werden.

Der Hundeabgabe ist nach dem Stmk. Hundeabgabegesetz 2013 geregelt. Das Land Steiermark hat einen Mindestbetrag von € 60,- für die jährliche Hundeabgabe festgelegt, jedoch muss innerhalb von 5 Jahren ein Hund gehalten oder ein Hundekundenachweis vorliegen. Für Erstbesitzer ohne Hundekundenachweis erhöht sich die Abgabe auf das Zweifache. Der Hundekudnenachweis wird von der BH Voitsberg mehrmals im Jahr angeboten. Für Jagdhunde, Wachhunde und Hunde mit höherer Ausbildung (zB. Begleithundeprüfung) wird die Hundeabgabe um 50% ermäßigt. Mit dieser Abgabe wird die Versorgung mit Hundekotbeutel im gesamten Gemeindegebiet abgedeckt. Bei Besitzänderungen oder Todesfall muss der Hund binnen 4 Wochen in der Stadtgemeinde abgemeldet werden. Bei Verletzung der Melde-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht der Hundeabgabe droht eine Geldstrafe bis zu € 2.000,- von der Bezirksverwaltungsbehörde.

 

 

Formular Hundedatenblatt

 

Zuständige Mitarbeiterin: Petra Steiner

2. Stock

Tel: +43 3142/61550-435 oder +43 676/846155-435

Fax: +43 3142/61550-33

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